WICA Wire and Cable Machinery GmbH (FN 485634v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 485634v
- Firmenwortlaut
- WICA Wire and Cable Machinery GmbH
- Eintragungsdatum
- 09.02.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110025842545
- Geschäftszweige
- Draht- und Kabelmaschinenproduktion
- Vertretungsbefugnis
- Jeder/Jede Geschäftsführer/in vertritt selbständig, dieVertretungsbefugnis kann jedoch durch Gesellschafterbe schluss hievon abweichend geregelt werden.
- Sitz
- Tobaj
- Personen
Aktuell, seit 15.08.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 28.05.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atWICA Wire and Cable Machinery GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 12.08.2024 Beschluss vom 12.08.2024 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.08.2024 Anmeldungsfrist: 07.10.2024 Firmenbuchnummer FN 485634v Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter DÖRNHÖFER Klaus Dr. Colmarplatz 1 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/6246899 E-Mail: office@wirhabenrecht.at Masseverwalterstellvertreter MATKOVITS Mirko Mag. Colmarplatz 1 7000 Eisenstadt Tel.: 02682/62468, Fax: 02682/62468-99 E-Mail: office@wirhabenrecht.at Schuldner WICA Wire and Cable Machinery GmbH Punitz 204 7544 Tobaj FN 485634v (vormals in 7544 Tobaj, Punitz Nr. 201, und 7540 Güssing, Meierhofgasse 7), mit Betriebsstätte in 1120 Wien, Vivenotgasse 30, vertreten durch: Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH in 7400 Oberwart, Wiener Straße 8a/2 Tagsatzung Datum: 11.11.2024 um: 10.00 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Sanierungsplantagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung besondere Prüfungstagsatzung vE 10:30 Uhr Tagsatzung Datum: 21.10.2024 um: 11.50 Uhr Ort: Verhandlungssaal 5 Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung vE 12:00 Uhr Text Die Wirksamkeit der Insolvenzeröffnung tritt gem. Art 24 EuInsVO 2015 mit 14.08.2024 ein. Text Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen 14 Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text In der Forderungsanmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Bei Forderungen über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. In der Anmeldung sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet, sowie die in Anspruch genommene Rangordnung anzugeben und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweise der behaupteteten Forderung beigebracht werden können. Der Gläubiger hat auch anzugeben, ob für die Forderung ein Eigentumsvorbehalt besteht und welche Vermögenswerte Gegenstand des Eigentumsvorgehalts sind, sowie ob eine Aufrechnung beansprucht wird und wenn ja, die Beträge der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden gegenseitigen Forderungen. E-Mail-Adresse und Bankverbindung sollten angegeben werden. Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen bei Gericht gibt es im Internet, unter justizonline.gv.at oder www.justiz.gv.at mit dem BÜRGERSERVICE (Insolvenzverfahren allgemein - Formulare) Vordrucke, und bei Nichtverwendung dieses Formblattes muß die Forderungsanmeldung die darin enthaltenen Angaben enthalten. Die Forderungsanmeldung und alle Beilagen sind in der Amtssprache deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung eines gerichtlich zertifizierten Dolmetsch einzureichen, widrigenfalls die Forderungsanmeldung ohne Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zurückgewiesen wird. Nicht elektronisch eingebrachte Anmeldungen sind samt Beilagen in doppelter Ausfertigung zu überreichen.Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion, haben ihre Aussonderungs- und Absonderungsrechte innerhalb der Anmeldefrist geltend zu machen. Ansprüche auf Insolvenz-Entgelt sind bei sonstigem Ausschluß binnen sechs Monaten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Gläubigern, die ihre Forderungen später, also nach Ablauf der Anmeldefrist, anmelden, habe dem Insolvenzverwalter Euro 50 zzgl Ust zu ersetzen; sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt. Ist eine fristgerechte Anmeldung dem Gläubiger im Einzelfall nicht möglich, so hat er dies bereits in der verspäteten Anmeldung zu bescheinigen und in der allenfalls abzuhaltenden besonderen Prüfungstagsatzung zu bekräftigen.Informationen über den Fortgang des Verfahrens können kostenlos in der Insolvenzdatei, die im Internet unter der Adresse www.edikte.justiz.gv.at zugänglich ist, abgerufen werden. Unter der Rubrik "Ergänzender Inhalt" erhalten sie Informationen zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen. Das Europäische Justizportal als zentrale elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich ist unter e-justice.europa.eu abrufbar. Die internationale Zuständigkeit gründet sich auf Artikel 3 Abs 1 EuInsVO 2015. Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von allen Personen, deren Rechte dadurch berührt werden, sowie von den bevorrechteten Gläubigerschutzverbänden mit Rekurs angefochten werden. Das Rechtsmittel hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Rechtsmittelfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, der auf die Eintragung dieses Beschlusses in die Insolvenzdatei folgt und kann nicht verlängert werden. Der Rekurs ist an das Oberlandesgericht Wien zu richten und beim Landesgericht Eisenstadt einzubringen. Text Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine Quote von insgesamt 20 % innerhalb von 2 Jahren, dies in 4 Raten a 5%. 5 % der offenen Forderungen werden demnach als Barquote ausgeschüttet, weitere 5 % binnen 12 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes, 5 % binnen 18 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes und 5 % binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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