VIE Büroimmobilien Herziggasse 12 Entwicklung GmbH (FN 488730x)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 488730x
- Firmenwortlaut
- VIE Büroimmobilien Herziggasse 12 Entwicklung GmbH
- Eintragungsdatum
- 27.03.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 100.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- der Ankauf, die Entwicklung, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien, speziell Büroimmobilien, insbesondere des Objektes 1230 Wien, Herziggasse 12
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 30.08.2022
- Netzwerk
Aktuell, seit 27.03.2018
Eigentümer:innen© wirtschaft.atVIE Büroimmobilien Herziggasse 12 Entwicklung GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 29.10.2023 Beschluss vom 29.10.2023 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.10.2023 Anmeldungsfrist: 27.12.2023 Firmenbuchnummer FN 488730x Masseverwalter ENGELHART Thomas Dr. Esteplatz 4 1030 Wien Tel.: 712 33 30, Fax: 712 33 30-30 E-Mail: engelhart@engelhart.at Schuldner VIE Büroimmobilien Herziggasse 12 Entwicklung GmbH Ungargasse 53/24 1030 Wien FN 488730x Tagsatzung Datum: 10.01.2024 um: 09.40 Uhr Ort: Zi. 1610, 16. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." Text "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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