A-NOBIS Sektkellerei Norbert Szigeti GmbH (FN 491873v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 491873v
- Firmenwortlaut
- A-NOBIS Sektkellerei Norbert Szigeti GmbH
- Eintragungsdatum
- 08.06.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110026305063
- Geschäftszweige
- Sekt- und Schaumweinproduktion
- Sitz
- Gols
- Personen
Aktuell, seit 20.12.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 08.06.2018
Eigentümer:innen© wirtschaft.atA-NOBIS Sektkellerei Norbert Szigeti GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 09.03.2025 Beschluss vom 09.03.2025 Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Text Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 14.04.2025 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt. Für den Fall, eines Verkaufs des Baurechtes des schuldnerischen Unternehmens über einem Verkaufspreis von EUR 6.000.000,00 wird nach Abzug allfälliger steuerlicher Belastungen, die daraus resultieren, dass der Kaufpreis über EUR 6.000.000,00 liegt, an die Gläubiger dieser Erlösteil als Superquote ausgeschüttet, sofern die Verwertung des Baurechtes aus der Liegenschaft binnen zwei Jahren ab rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens erfolgt. Die Schuldnerin wird die Gläubigerschutzverbände vierteljährlich über den Stand der Verwertung informieren. Die Dokumentation der Abwicklung sowie Ausschüttung der Superquote erfolgt über die Schuldnervertreterin. b) 5% binnen 8 Monate ab Annahme c) 5% binnen 16 Monate ab Annahme und d) 5% binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.
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