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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
491873v
Firmenwortlaut
A-NOBIS Sektkellerei Norbert Szigeti GmbH
Eintragungsdatum
08.06.2018
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110026305063
Geschäftszweige
Sekt- und Schaumweinproduktion
Sitz
Gols
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 08.06.2018

© wirtschaft.at
A-NOBIS Sektkellerei Norbert Szigeti GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 309 026 S 00165/24
    Gericht: LG Eisenstadt
    Bekannt gemacht am09.03.2025
    Beschluss vom09.03.2025
    SchlussrechnungDie Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.
    TextDer Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt.
    SanierungsplanDer Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 20%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 5 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 14.04.2025 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt. Für den Fall, eines Verkaufs des Baurechtes des schuldnerischen Unternehmens über einem Verkaufspreis von EUR 6.000.000,00 wird nach Abzug allfälliger steuerlicher Belastungen, die daraus resultieren, dass der Kaufpreis über EUR 6.000.000,00 liegt, an die Gläubiger dieser Erlösteil als Superquote ausgeschüttet, sofern die Verwertung des Baurechtes aus der Liegenschaft binnen zwei Jahren ab rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens erfolgt. Die Schuldnerin wird die Gläubigerschutzverbände vierteljährlich über den Stand der Verwertung informieren. Die Dokumentation der Abwicklung sowie Ausschüttung der Superquote erfolgt über die Schuldnervertreterin. b) 5% binnen 8 Monate ab Annahme c) 5% binnen 16 Monate ab Annahme und d) 5% binnen 24 Monate ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgesetzt.
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