ELOS Schönheitszentrum GmbH (FN 494423v)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 494423v
- Firmenwortlaut
- ELOS Schönheitszentrum GmbH
- Eintragungsdatum
- 13.07.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110026452415
- Geschäftszweige
- Kosmetikgewerbe, Betrieb eines Kosmetikstudios
- Vertretungsbefugnis
- Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 01.03.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 13.07.2018
Eigentümer:innen© wirtschaft.atELOS Schönheitszentrum GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 29.10.2024 Beschluss vom 29.10.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 31.10.2024 Anmeldungsfrist: 26.12.2024 Firmenbuchnummer FN 494423v Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter VOGT Nikolaus Mag. Linke Wienzeile 124/5 1060 Wien Tel.: 595 60 70 60, Fax: 595 60 70 70 E-Mail: office@ra-vogt.at Masseverwalterstellvertreter WITZMANN Anneliese Mag. Linke Wienzeile 124/5 1060 Wien Tel.: 595 60 70 80, Fax: 595 60 70 70 E-Mail: office@witzmann.co.at Schuldner ELOS Schönheitszentrum GmbH Favoritenstraße 93a 1100 Wien FN 494423v Tagsatzung Datum: 09.01.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Zimmer 1711/17. Stock Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung Datum: 18.02.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Zimmer 1711/17. Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren Schlussrechnungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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