Joe Living GmbH (FN 496320h)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 496320h
- Firmenwortlaut
- Joe Living GmbH
- Eintragungsdatum
- 23.08.2018
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.01.
- GLN
- 9110026578689
- Geschäftszweige
- Beherbergung, Vermietung und Verpachtung, Immobilienentwicklung
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Gesamtprokuristin/Gesamtprokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- St. Pölten
- Personen
Aktuell, seit 13.09.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 13.09.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atJoe Living GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 10.09.2024 Beschluss vom 10.09.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.09.2024 Anmeldungsfrist: 23.10.2024 Firmenbuchnummer FN 496320h Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter RICHTER Gabriela Dr. Domgasse 2 3100 St. Pölten Tel.: 02742/351 550, Fax: 02742/351 550-5 E-Mail: office.st.poelten@ulsr.at; richter@ulsr.at Schuldner Joe Living GmbH Austinstraße 4-6 3107 St. Pölten FN 496320h Tagsatzung Datum: 06.11.2024 um: 09.10 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung Datum: 20.11.2024 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A / 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Die Masseforderungen werden zur Gänze beglichen. Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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