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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
504272b
Firmenwortlaut
Jennigraf e.U.
Eintragungsdatum
03.01.2019
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110026970476
Geschäftszweige
a) Handel mit Textilien b) Vermarktung von hochwertigen Accessoires im Modebereich
Sitz
Wien
Adresse
Personen

Aktuell, seit 03.01.2019

Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 003 S 00006/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am12.01.2025
    Beschluss vom12.01.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.01.2025 Anmeldungsfrist: 24.02.2025
    FirmenbuchnummerFN 504272b
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterBACHMANN Eva-Maria Dr. Opernring 8, Top 11a und 12 1010 Wien Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50 E-Mail: office@bachmann-ra.at
    MasseverwalterstellvertreterBACHMANN Christian Dr. Opernring 8, Top 11a und 12 1010 Wien Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50 E-Mail: office@bachmann-ra.at
    SchuldnerGraf Jennifer Ann; Inhaberin der prot. Firma Jennigraf e.U. Kärntner Ring 9-13/51/53 1010 Wien FN 504272b, Gebdat: 06.10.1965 früher: Hoffmann wohnhaft: Altmüttergasse 6/14 1090 Wien vormals: 1) Altmüttergasse 6/1, 1090 Wien 2) Kirschenallee 121/2/2, 1220 Wien
    TagsatzungDatum: 10.03.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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