Jennigraf e.U. (FN 504272b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 504272b
- Firmenwortlaut
- Jennigraf e.U.
- Eintragungsdatum
- 03.01.2019
- Rechtsform
- Einzelunternehmer
- GLN
- 9110026970476
- Geschäftszweige
- a) Handel mit Textilien b) Vermarktung von hochwertigen Accessoires im Modebereich
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 03.01.2019
- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 12.01.2025 Beschluss vom 12.01.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.01.2025 Anmeldungsfrist: 24.02.2025 Firmenbuchnummer FN 504272b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BACHMANN Eva-Maria Dr. Opernring 8, Top 11a und 12 1010 Wien Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50 E-Mail: office@bachmann-ra.at Masseverwalterstellvertreter BACHMANN Christian Dr. Opernring 8, Top 11a und 12 1010 Wien Tel.: 512 87 01-Serie, Fax: 513 82 50 E-Mail: office@bachmann-ra.at Schuldner Graf Jennifer Ann; Inhaberin der prot. Firma Jennigraf e.U. Kärntner Ring 9-13/51/53 1010 Wien FN 504272b, Gebdat: 06.10.1965 früher: Hoffmann wohnhaft: Altmüttergasse 6/14 1090 Wien vormals: 1) Altmüttergasse 6/1, 1090 Wien 2) Kirschenallee 121/2/2, 1220 Wien Tagsatzung Datum: 10.03.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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