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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
509962w
Firmenwortlaut
BCL Limousinenservice GmbH
Eintragungsdatum
11.04.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110027351984
Geschäftszweige
Limousinenservice, Taxigewerbe
Sitz
Wien
Adresse
Personen

Aktuell, seit 11.04.2019

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BCL Limousinenservice GmbH
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 003 S 00041/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am30.03.2025
    Beschluss vom30.03.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.04.2025 Anmeldungsfrist: 06.05.2025
    FirmenbuchnummerFN 509962w
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterHOLPER Beate Mag. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at
    MasseverwalterstellvertreterPARIASEK Susi Dr. Heinrichsgasse 4/2 1010 Wien Tel.: 533 28 55, Fax: 533 28 55-28 E-Mail: office@anwaltwien.at
    SchuldnerBCL Limousinenservice GmbH Leonard-Bernsteinstraße 4-6/6/77 1220 Wien FN 509962w vormals: Leonard Bernsteinstraße 4-6/9/48, 1220 Wien vormals: Kohlgasse 24/1, 1050 Wien
    TagsatzungDatum: 20.05.2025 um: 10.30 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    TextVerfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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