MILICAS Gastronomiebetriebe GmbH (FN 521745y)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 521745y
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 23.10.2019
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110028016431
- Geschäftszweige
- Gastgewerbe in allen Betriebsformen
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 05.04.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 05.04.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMILICAS Gastronomiebetriebe GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 21.04.2025 Beschluss vom 21.04.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 23.04.2025 Anmeldungsfrist: 02.06.2025 Firmenbuchnummer FN 521745y Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter LESIGANG Michael Dr. Landstraßer Hauptstraße 82 1030 Wien Tel.: 715 25 26, Fax: 715 25 26 27 E-Mail: michael@lesigang.at Masseverwalterstellvertreter ZANDL Dominik Mag. Landstraßer Hauptstraße 82/11 1030 Wien Tel.: 0664/520 93 11, Fax: 715 25 26 27 E-Mail: office@ra-zandl.at Schuldner MILICAS Gastronomiebetriebe GmbH Antonsplatz 5 1100 Wien FN 521745y früher: LOVAC Gastronomiebetriebe GmbH Tagsatzung Datum: 16.06.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Zimmer 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text "Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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