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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
522235v
Firmenwortlaut

13.08.2022

ECT GmbHNamensänderung
ECT GmbHNamensänderung

15.11.2019

RC Liegenschafts GmbHNamensänderung
RC Liegenschafts GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
15.11.2019
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
Geschäftszweige
Ankauf und Verkauf von Immobilien, Beteiligung an anderen Unternehmungen und Gesellschaften, Ausübung des Bauträgergewerbes sämtliche Nebentätigkeiten, welche mit der Errichtung von gewerblichen Bauten, Wohnungen und Einfamilienhäusern sowie dem Ankauf und Verkauf von Immobilien, verbunden sind, Verwaltung eigenen Vermögens, Handel mit Waren aller Art
Vertretungsbefugnis
Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, bestimmen die Gesellschafter deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Wien
Adresse
Personen
Netzwerk

Aktuell, seit 15.12.2023

  1. HM-LIFE Education International UG (haftungsbeschränkt)100 %EUR 35.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
ECT GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 006 S 00013/25
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am30.01.2025
    Beschluss vom30.01.2025
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.02.2025 Anmeldungsfrist: 18.03.2025
    FirmenbuchnummerFN 522235v
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterMASCHKE Arno Mag.Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 535 46 11 0, Fax: 535 46 11 11 E-Mail: office@ecolaw.at
    SchuldnerECT GmbH Schönburgstraße 30/2 1040 Wien FN 522235v früher: RC Liegenschafts GmbH früher: Johann-Straußgasse 31/DG, 1040 Wien davor: Josef-Stibor-Straße 350, 8225 Pöllau davor: Kanzlerstraße 30, 8501 Lieboch
    TagsatzungDatum: 01.04.2025 um: 12.30 Uhr Ort: Zi. 1701, 17. Stock 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."v "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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