Oxygen Therapy Center GmbH (FN 522749z)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 522749z
- Firmenwortlaut
- Oxygen Therapy Center GmbH
- Eintragungsdatum
- 09.11.2019
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 36.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110028068607
- Geschäftszweige
- Dienstleistungen im Bereich der medizinischen Behandlung und Beratung Kosmetische Behandlungen und Dienstleistungen
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 16.11.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 09.11.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atOxygen Therapy Center GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 13.11.2024 Beschluss vom 13.11.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 15.11.2024 Anmeldungsfrist: 26.12.2024 Firmenbuchnummer FN 522749z Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SENONER Erwin Dr. Mariahilferstraße 88a 1070 Wien Tel.: 890 01 31, Fax: 890 01 31 - 11 E-Mail: e.senoner@csw-legal.at Masseverwalterstellvertreter WEBER-WILFERT Romana Dr. Mariahilfer Straße 88a 1070 Wien Tel.: 01 / 890 01 31, Fax: 01 / 890 01 31-11 E-Mail: wien@csw-legal.at Schuldner Oxygen Therapy Center GmbH Reithlegasse 7/1 1190 Wien FN 522749z Tagsatzung Datum: 09.01.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Zimmer 1711/17. Stock Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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