AS DER-ENERGIE-PROFI GmbH (FN 523246f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 523246f
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 16.11.2019
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110028094552
- Geschäftszweige
- Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, Elektrotechniker gem. § 210 GewO
- Vertretungsbefugnis
- Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer/innen wird mit Beschluss der Gesellschafter/innen geregelt.
- Sitz
- Rosenburg-Mold
- Personen
Aktuell, seit 16.11.2019
- Netzwerk
Aktuell, seit 16.11.2019
Eigentümer:innen© wirtschaft.atAS DER-ENERGIE-PROFI GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 07.01.2025 Beschluss vom 07.01.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 09.01.2025 Anmeldungsfrist: 12.02.2025 Firmenbuchnummer FN 523246f Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter NAGL Heinrich Dr. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/22 78, Fax: 02982/44 79 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Masseverwalterstellvertreter RUISINGER Timo Mag. Pfarrgasse 5 3580 Horn Tel.: 02982/2278, Fax: 02982/4479 E-Mail: nagl.ruisinger@dr-nagl.at Schuldner AS DER-ENERGIE-PROFI GmbH Johann Pivonka Weg 3 3580 Mold FN 523246f Tagsatzung Datum: 05.03.2025 um: 09.00 Uhr Ort: Saal A, 2.Stock Rechnungslegungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten insgesamt 30% ihrer Forderungen, und zwar wie folgt, in 2 Jahren. Tagsatzung Datum: 19.02.2025 um: 11.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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