ADE Beteiligungs GmbH (FN 536676f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 536676f
- Firmenwortlaut
- ADE Beteiligungs GmbH
- Eintragungsdatum
- 29.07.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Beteiligungsverwaltung
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 29.07.2020
- Netzwerk
Aktuell, seit 18.02.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atADE Beteiligungs GmbH© wirtschaft.atBeteiligungen- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 09.10.2024 Beschluss vom 09.10.2024 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 11.10.2024 Anmeldungsfrist: 18.11.2024 Firmenbuchnummer FN 536676f Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter FRUHSTORFER Susanne Dr. Rotenturmstraße 11/2 1010 Wien Tel.: 919 59 36 37 E-Mail: office@fruhstorfer.law Schuldner ADE Beteiligungs GmbH Karlsplatz 2/18 1010 Wien FN 536676f vormals: Pazmanitengasse 12/49 1020 Wien Tagsatzung Datum: 02.12.2024 um: 10.45 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.