PSP Project Solution Partner GmbH (FN 540592p)
Für dieses Unternehmen gibt es einen Eintrag in der Insolvenzdatenbank. Klicken Sie hier, um Näheres zu erfahren.
- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 540592p
- Firmenwortlaut
- PSP Project Solution Partner GmbH
- Eintragungsdatum
- 08.10.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Coaching, IT-Dienstleistungen, Trainings und Seminare
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Gesamtprokuristin/Gesamtprokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Salzburg
- Personen
Aktuell, seit 07.09.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 27.03.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atPSP Project Solution Partner GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 04.09.2024 Beschluss vom 04.09.2024 Schuldner PSP Project Solution Partner GmbH Rosa-Hofmann-Straße 33 5020 Salzburg FN 540592p Text Gegen den Beschluss vom 13.8.2024 (ON 14) ist ein Rekurs eingelangt. Dem Rekurs wird gemäß § 260 Abs 3 IO Folge gegeben. Der Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 13.August 2024, 71 S 64/24w-17 wird aufgehoben. Masseverwalter SCHUBECK Christian Dr. Petersbrunnstraße 19 5020 Salzburg Tel.: 0662/84 60 60, Fax: 0662/84 60 60-6 E-Mail: schubeck@law-firm.at Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 06.09.2024 Anmeldungsfrist: 13.11.2024 Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Tagsatzung Datum: 27.11.2024 um: 09.30 Uhr Ort: Verhandlungssaal 304,Rudolfsplatz 2,5020 Salzburg 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Konkurseröffnungsverfahren
Bekannt gemacht am 04.09.2024 Beschluss vom 04.09.2024 Rekurs Gegen 13.8.2024 (ON 14) ist ein Rekurs eingelangt. Dem Rekurs wird gemäß § 260 Abs 3 IO Folge gegeben. Der Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 13.8.2024, 71 S 64/24w-14 wird aufgehoben.
- Unternehmen in der Nähe