NEXA Bau GmbH (FN 541861f)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 541861f
- Firmenwortlaut
- NEXA Bau GmbH
- Eintragungsdatum
- 10.11.2020
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110029332264
- Geschäftszweige
- das Baumeistergewerbe, die Ausübung des Baugewerbes sowie des Innen- und Außenausbaus, der Ankauf und Verkauf von Immobilien, Entwicklung von Immobilien, die Ausübung des Bauträgergewerbes, der Handel mit Waren aller Art
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen selbständig vertreten. Die Generalversammlung kann - auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einzelnen von ihnen oder allen selbständige oder gemeinsame Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 08.06.2021
- Netzwerk
Aktuell, seit 08.06.2021
Eigentümer:innen© wirtschaft.atNEXA Bau GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 16.10.2023 Beschluss vom 16.10.2023 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 18.10.2023 Anmeldungsfrist: 29.11.2023 Firmenbuchnummer FN 541861f Masseverwalter WEBER-WILFERT Romana Dr. Mariahilfer Straße 88a 1070 Wien Tel.: 01 / 890 01 31, Fax: 01 / 890 01 31-11 E-Mail: wien@csw-legal.at Schuldner NEXA Bau GmbH Engerthstraße 141/17 1020 Wien FN 541861f Tagsatzung Datum: 13.12.2023 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1610 (16. Stock) 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." Text "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." Text "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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