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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
541881i
Firmenwortlaut
KURELLO Bau e.U.
Eintragungsdatum
13.10.2020
Rechtsform
Einzelunternehmer
GLN
9110029244543
Geschäftszweige
Baugewerbe
Sitz
Deutsch-Wagram
Adresse
Personen
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 119 032 S 00012/24
    Gericht: LG Korneuburg
    Bekannt gemacht am15.07.2024
    Beschluss vom15.07.2024
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 17.07.2024 Anmeldungsfrist: 19.09.2024
    FirmenbuchnummerFN 541881i
    MasseverwalterEISNER Andrea Mag. Weyrgasse 8/7 1030 Wien Tel.: 01/712 04 77, Fax: 01/712 04 77 12 E-Mail: office@ra-eisner.at
    SchuldnerSimoniac Stefan Inh. d. KURELLO Bau e.U. Hauptstraße 37/2 2232 Deutsch Wagram FN 541881i, Gebdat: 28.04.1976 Geschäfts- und Wohnanschrift
    TagsatzungDatum: 03.10.2024 um: 09.00 Uhr Ort: Saal 6 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    TextInsolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt.
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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