BEP III GmbH & Co KG (FN 542868k)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 542868k
- Firmenwortlaut
- BEP III GmbH & Co KG
- Eintragungsdatum
- 11.11.2020
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Der direkte und indirekte Erwerb, Entwicklung (einschließlich Neubau und Ausbau), Bewirtschaftung und Verwertung von Liegenschaften im In- und Ausland
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 24.11.2023
- Netzwerk
Aktuell, seit 24.11.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBEP III GmbH & Co KG© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 26.01.2025 Beschluss vom 26.01.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 28.01.2025 Anmeldungsfrist: 11.03.2025 Firmenbuchnummer FN 542868k Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter RIESS Leopold Mag. BSc Zeltgasse 3/13 1080 Wien Tel.: 402 57 01, Fax: 402 57 01-21 E-Mail: lmr@riess.co.at Schuldner BEP III GmbH & Co KG Stadlergasse 27 1130 Wien FN 542868k früher: Mittersteig 10/7, 1050 Wien Tagsatzung Datum: 25.03.2025 um: 13.00 Uhr Ort: Zi.1701 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.
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