VO 2333 Arbeitergasse development GmbH & Co KG (FN 555936d)

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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
555936d
Firmenwortlaut

08.12.2021

VO 2333 Arbeitergasse development GmbH & Co KGNamensänderung
VO 2333 Arbeitergasse development GmbH & Co KGNamensänderung

29.04.2021

VO Neues Landgut 1100 development GmbH & Co KGNamensänderung
VO Neues Landgut 1100 development GmbH & Co KGNamensänderung
Eintragungsdatum
29.04.2021
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110030430133
Geschäftszweige
Besitz, Erwerb, Verwaltung, Entwicklung (einschließlich Abriss, Neubau und Ausbau), Bewirtschaftung, Verkauf und die sonstige Verwertung von Anteilen an der Liegenschaft Arbeitergasse, 2333 Leopoldsdorf sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens.
Sitz
Wien
Adresse

Die Vertretung der GmbH & Co KG erfolgt durch die Komplementär-GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH vertritt nicht nur die GmbH selbst, sondern auch die GmbH & Co KG.

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VO 2333 Arbeitergasse development GmbH & Co KG
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Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 038 S 00063/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am25.03.2024
    Beschluss vom25.03.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.03.2024 Anmeldungsfrist: 08.05.2024
    FirmenbuchnummerFN 555936d
    MasseverwalterFREIMÜLLER Georg Dr. Kleeblattgasse 13/11a 1010 Wien Tel.: 361 90 10, Fax: 361 90 10 99 E-Mail: freimueller@law.wien
    SchuldnerVO 2333 Arbeitergasse development GmbH & Co KG Am grünen Prater 2 1020 Wien FN 555936d
    TagsatzungDatum: 23.05.2024 um: 09.20 Uhr Ort: Zi Nr. 1610, 16. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung
    Text"Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt."
    Text"Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet."
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)."
    Text"Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    TextDie Konkurssachen 38 S 63/24 b und 38 S 64/24 z werden verbunden. Führend ist 38 S 63/24 b
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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