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Status
Aktiv
Firmenbuchnummer
557314f
Firmenwortlaut

12.04.2022

ENITY GLOBAL GmbHNamensänderung
ENITY GLOBAL GmbHNamensänderung

20.05.2021

ENITY Produktentwicklung GmbHNamensänderung
ENITY Produktentwicklung GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
20.05.2021
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110030530833
Geschäftszweige
Entwicklung und Produktion von gesundheitsfördernden Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln, Handel mit Waren aller Art
Vertretungsbefugnis
Die Generalversammlung bestimmt, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, deren Vertretungsbefugnis.
Sitz
Wien
Adresse
Personen

Aktuell, seit 03.11.2021

Netzwerk

Aktuell, seit 20.05.2021

  1. ENITY GLOBAL s.r.o100 %EUR 35.000
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
ENITY GLOBAL GmbH
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 007 005 S 00171/24
    Gericht: HG Wien
    Bekannt gemacht am12.09.2024
    Beschluss vom12.09.2024
    EigenverwaltungKeine Eigenverwaltung des Schuldners.
    EröffnungBeginn der Wirkungen der Eröffnung: 14.09.2024 Anmeldungsfrist: 07.11.2024
    FirmenbuchnummerFN 557314f
    HauptverfahrenEs handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO.
    MasseverwalterPIRCHER Johann Georg Mag. Trappelgasse 11/16 1040 Wien Tel.: 503 00 79, Fax: 503 00 79-99 E-Mail: ra-kanzlei@rant-freyler.at
    SchuldnerENITY GLOBAL GmbH Albertgasse 35 1080 Wien FN 557314f
    TagsatzungDatum: 21.11.2024 um: 10.30 Uhr Ort: Zimmer 1712, 17. Stock Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung
    Text"Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt."
    ZustellungDen Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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