MTM Maurer Bau Gesellschaft mbH (FN 575008a)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 575008a
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 18.02.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110031734988
- Geschäftszweige
- Neubau und Instandhaltung von eigenen Immobilien, Baukoordination, Erbringung von Beratungsdienstleistungen, sowie Projektmanagement, Vermittlung von Aufträgen und Dienstleistungen
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einer/einem Gesamtprokuristin/Gesamtprokuristen vertreten.Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäfts führer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Rotenturm an der Pinka
- Personen
Aktuell, seit 01.07.2022
- Netzwerk
Aktuell, seit 01.07.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMTM Maurer Bau Gesellschaft mbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 12.01.2025 Beschluss vom 12.01.2025 Schlussrechnung Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Text Der Insolvenzverwalter wird zum Treuhänder sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Österreich bestellt. Sanierungsplan Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig, ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, auf ihre Forderung eine 100%ige Quote, zahlbar wie folgt: a) 20 % binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, jedoch nicht vor rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür zugüglich der fälligen Masseforderungen und Kosten, bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Sanierungsplans, bis zum 24.02.2025 zu erlegen ist, wobei die Ausschüttung durch den Masseverwalter erfolgt, sowie Vorlage eines ausgefüllten und unterfertigten Vermögensverzeichnisses für die Schuldnerin und deren Geschäftsführer und der Bilanz 2023. b) 20 % binnen 6 Monate ab Annahme c) 20 % binnen 12 Monate ab Annahme d) 20 % binnen 18 Monate ab Annahme und e) 20 % binnen 24 Monaten ab Annahme. Die Respirofrist wird mit 14 Tagen festgelegt.
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