Cyrus Industries GmbH in Liqu. (FN 576528k)
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- Status
- In Liq.
- Firmenbuchnummer
- 576528k
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 11.03.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110031820414
- Geschäftszweige
- Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen bzw. einzelnen Komponenten und Steuerungssoftware für elektrisch angetriebene Fahrzeuge, Vergabe von Lizenzen zur Fertigung und für den Vertrieb
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Im Bestellungsbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, das Recht der selbständigen Vertretungsbefugnis erteilt werden.
- Sitz
- Aschach an der Steyr
- Personen
Aktuell, seit 03.08.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 11.03.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atCyrus Industries GmbH in Liqu.© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 02.10.2024 Beschluss vom 01.10.2024 Tagsatzung Datum: 05.11.2024 um: 13.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 1. Ab-und Aussonderungsrechte werden durch den Sanierungsplan nicht berührt. 2. Masseforderungen werden voll bezahlt. 3. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %-ige Quote, zahlbar wie folgt: -20 % binnen 14 Tagen ab Annahme, wobei die Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter erfolgen soll und der Erlag am Massekonto als Bestätigungsvoraussetzung vereinbart wird, -55 % binnen eines Jahres ab Annahme, und -25 % binnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung. 4. Der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Sanierungsplan gewährt, werden für diejenigen Gläubiger hinfällig, gegenüber welchen die Schuldnerin mit der Erfüllung des Sanierungsplanes in Verzug gerät. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer 21-tägigen Nachfrist, welche mittels Einschreiben zu setzen ist, nicht bezahlt hat. Schlussrechnungstagsatzung
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