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Status
In Liq.
Firmenbuchnummer
576528k
Firmenwortlaut

03.08.2024

Cyrus Industries GmbH in Liqu.Namensänderung
Cyrus Industries GmbH in Liqu.Namensänderung

11.03.2022

Cyrus Industries GmbHNamensänderung
Cyrus Industries GmbHNamensänderung
Eintragungsdatum
11.03.2022
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Stammkapital
EUR 35.000
Stichtag Jahresabschluss
31.12.
GLN
9110031820414
Geschäftszweige
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Systemen bzw. einzelnen Komponenten und Steuerungssoftware für elektrisch angetriebene Fahrzeuge, Vergabe von Lizenzen zur Fertigung und für den Vertrieb
Vertretungsbefugnis
Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Im Bestellungsbeschluss kann einzelnen Geschäftsführern, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, das Recht der selbständigen Vertretungsbefugnis erteilt werden.
Sitz
Aschach an der Steyr
Adresse
Netzwerk

Aktuell, seit 11.03.2022

  1. VISION20 Beteiligungen UG50 %EUR 17.500
  2. moriro GmbH50 %EUR 17.500
Eigentümer:innen
© wirtschaft.at
Cyrus Industries GmbH in Liqu.
© wirtschaft.at
Rechtstatsachen
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    Insolvenzverfahren
  • Konkursverfahren

    Quelle: Bundesministerium für Justiz
    Aktenzeichen: 499 014 S 00040/24
    Gericht: LG Steyr
    Bekannt gemacht am02.10.2024
    Beschluss vom01.10.2024
    TagsatzungDatum: 05.11.2024 um: 13.45 Uhr Ort: 2. Stock, Saal 2 Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 1. Ab-und Aussonderungsrechte werden durch den Sanierungsplan nicht berührt. 2. Masseforderungen werden voll bezahlt. 3. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine 100 %-ige Quote, zahlbar wie folgt: -20 % binnen 14 Tagen ab Annahme, wobei die Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter erfolgen soll und der Erlag am Massekonto als Bestätigungsvoraussetzung vereinbart wird, -55 % binnen eines Jahres ab Annahme, und -25 % binnen zwei Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung. 4. Der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Sanierungsplan gewährt, werden für diejenigen Gläubiger hinfällig, gegenüber welchen die Schuldnerin mit der Erfüllung des Sanierungsplanes in Verzug gerät. Ein solcher Verzug ist erst anzunehmen, wenn die Schuldnerin eine fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer 21-tägigen Nachfrist, welche mittels Einschreiben zu setzen ist, nicht bezahlt hat. Schlussrechnungstagsatzung
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