NV Group Handels GmbH (FN 582019k)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 582019k
- Firmenwortlaut
- Eintragungsdatum
- 31.05.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032143994
- Geschäftszweige
- Handel mit Waren aller Art
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Ried im Innkreis
- Personen
Aktuell, seit 29.03.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 31.05.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atNV Group Handels GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 25.03.2025 Beschluss vom 25.03.2025 Beiordnung Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von 1870 (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 27.03.2025 Anmeldungsfrist: 21.05.2025 Firmenbuchnummer FN 582019k Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter WIMMER Josef Mag. Bahnhofstraße 35a/I. Stock/Top 10 4910 Ried/Innkreis Tel.: 07752/26872, Fax: 07752/26872-10 E-Mail: rechtsanwalt@wimmer.or.at Rechtsanwalt Masseverwalterstellvertreter RIEß Franz Mag. Dr. Friedrich-Thurner-Straße 16 4910 Ried/Innkreis Tel.: 07752/20188, Fax: 07752/20188 10 E-Mail: office@rariess.at Rechtsanwalt Schuldner NV Group Handels GmbH Gustav-Mahler-Weg 10a 4912 Neuhofen im Innkreis FN 582019k Tagsatzung Datum: 04.06.2025 um: 10.45 Uhr Ort: Landesgericht Ried, Saal 101/I.Stock Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Allgemeine Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Unternehmen Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
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