XAVA-Recycling GmbH (FN 589630d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 589630d
- Firmenwortlaut
- XAVA-Recycling GmbH
- Eintragungsdatum
- 30.09.2022
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110032603979
- Geschäftszweig
- Keine Angabe
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch eine/n von ihnen gemeinsam mit einer/einem Prokuristin/Prokuristen vertreten. Die Generalversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer/innen bestellt sind, einzelnen von ihnen selbständige Vertretungsbefugnis erteilen.
- Sitz
- Kirchberg ob der Donau
- Personen
Aktuell, seit 23.04.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 30.09.2022
Eigentümer:innen© wirtschaft.atXAVA-Recycling GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 17.04.2025 Beschluss vom 17.04.2025 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.04.2025 Anmeldungsfrist: 17.06.2025 Firmenbuchnummer FN 589630d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter BAUDER Leonhard Mag. Esslinggasse 7 1010 Wien Tel.: 0732/292333, Fax: +431 90 333 66 E-Mail: linz@snwlaw.at Schuldner XAVA-Recycling GmbH Wolkersdorf 7 4131 Kirchberg ob der Donau FN 589630d Tagsatzung Datum: 01.07.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal 522, 5. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens 14 Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag dieser Verlautbarung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet.
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