MACZEK BAU- u. TRANSPORTE GmbH (FN 599030b)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 599030b
- Firmenwortlaut
- MACZEK BAU- u. TRANSPORTE GmbH
- Eintragungsdatum
- 22.02.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110033228492
- Geschäftszweige
- Baugewerbe (Erdarbeiten, sowie Errichten von Schwimmbecken und Außenanlagen), Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Abfallbeauftragter Transportgewerbe Baugewerbe, eingeschränkt auf Teilgewerbe Erdbau
- Sitz
- Schwechat
- Personen
Aktuell, seit 20.06.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 22.02.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atMACZEK BAU- u. TRANSPORTE GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 17.06.2024 Beschluss vom 17.06.2024 Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 19.06.2024 Anmeldungsfrist: 08.08.2024 Firmenbuchnummer FN 599030b Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter REISCH Ulla Mag.Dr. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5 E-Mail: office.wien@ulsr.at Masseverwalterstellvertreter HAMPEL Georg Mag. Landstr. Hauptstr. 1a,Ebene 07,Top 09 1030 Wien Tel.: 01/212 55 00, Fax: 01/212 55 00 5 E-Mail: office.wien@ulsr.at Schuldner MACZEK BAU- u. TRANSPORTE GmbH Auf der Ried 13 2320 Schwechat FN 599030b Tagsatzung Datum: 22.08.2024 um: 13.15 Uhr Ort: Saal 9 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Text Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs- oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO). Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet. Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Landesgericht Korneuburg einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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