BLACKMOONS GmbH (FN 599260s)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 599260s
- Firmenwortlaut
- BLACKMOONS GmbH
- Eintragungsdatum
- 23.02.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- GLN
- 9110033240173
- Geschäftszweige
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 08.03.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 23.02.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atBLACKMOONS GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 05.03.2025 Beschluss vom 05.03.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 07.03.2025 Anmeldungsfrist: 14.04.2025 Firmenbuchnummer FN 599260s Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter DOBNER Philipp Mag.Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 535 46 11 0, Fax: 535 46 11 11 E-Mail: office@ecolaw.at Masseverwalterstellvertreter TOIFL Ute Dr. Rotenturmstraße 5-9 / 7. OG 1010 Wien Tel.: 535 46 11-0, Fax: 535 46 11-11 E-Mail: office@ecolaw.at Schuldner BLACKMOONS GmbH Baranygasse 7/8/13 1220 Wien FN 599260s Tagsatzung Datum: 28.04.2025 um: 10.30 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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