AAF Buchhaltung GmbH (FN 599426i)
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- Status
- Aktiv
- Firmenwortlaut
- AAF Buchhaltung GmbH
- Eintragungsdatum
- 28.02.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Buchhaltung, Lohnverrechnung, Bilanzbuchhaltung
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 29.10.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 29.10.2025
Eigentümer:innen© wirtschaft.atAAF Buchhaltung GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Konkurseröffnungsverfahren
Bekannt gemacht am 09.12.2025 Beschluss vom 08.12.2025 Rekurs Gegen den Abweisungsbeschluss mangels Kostendeckung vom 20.11.2025 ist ein Rekurs eingelangt. Text Dem Rekurs des Schuldners AAF Buchhaltung GmbH, Csokorgasse 58-60/2/2, 1110 Wien, vertreten durch Trummer & Thomas Rechtsanwälte GmbH, Freyung 4/13-14, 1010 Wien, vom 4.12.2025, ON 7, wird stattgegeben. Der Beschluss über die Abweisung des Insolvenzantrages mangels kostendeckenden Vermögens vom 20.11.2025, ON 6, wird ersatzlos aufgehoben. Konkursverfahren
Bekannt gemacht am 10.12.2025 Beschluss vom 10.12.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 12.12.2025 Anmeldungsfrist: 29.01.2026 Firmenbuchnummer FN 599426i Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter LESIGANG Michael Dr. Landstraßer Hauptstraße 82 1030 Wien Tel.: 715 25 26, Fax: 715 25 26 27 E-Mail: michael@lesigang.at Masseverwalterstellvertreter ZANDL Dominik Mag. Landstraßer Hauptstraße 82/11 1030 Wien Tel.: 0664/520 93 11 E-Mail: office@ra-zandl.at Schuldner AAF Buchhaltung GmbH Csokorgasse 58-60/2/2 1110 Wien FN 599426i Tagsatzung Datum: 12.02.2026 um: 10.30 Uhr Ort: Saal 1712,17. Stock Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung oder spätestens 14 Tage danach einen Zustellungsbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersenden des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter dem Gericht namhaft oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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