Kittenberger Personal GmbH (FN 613277d)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 613277d
- Firmenwortlaut
- Kittenberger Personal GmbH
- Eintragungsdatum
- 10.10.2023
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 35.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Erbringung von Personaldienstleistungen Handel mit Waren aller Art
- Vertretungsbefugnis
- Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist, durch diesen vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird sie durch je zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können je-doch einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis einräumen.
- Sitz
- Hadersdorf-Kammern
- Personen
Aktuell, seit 11.03.2025
- Netzwerk
Aktuell, seit 10.10.2023
Eigentümer:innen© wirtschaft.atKittenberger Personal GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 06.03.2025 Beschluss vom 06.03.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 08.03.2025 Anmeldungsfrist: 09.04.2025 Firmenbuchnummer FN 613277d Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SAMEK Rainer Mag. Utzstraße 13 3500 Krems Tel.: 02732/83485, Fax: 02732/83485-10 E-Mail: office@dierechtsanwaelte.at Schuldner Kittenberger Personal GmbH Hauptstraße 39 3493 Hadersdorf am Kamp FN 613277d Tagsatzung Datum: 14.05.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Rechnungslegungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Alle sonstigen Gläubiger erhalten eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanantrages. Tagsatzung Datum: 23.04.2025 um: 09.30 Uhr Ort: Saal A, 2. Stock Prüfungstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Text Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber 14 Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt 14 Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ 98 Abs 1 ZPO iVm § 74 Abs 2 Z 6 IO). Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ 257 Abs 2 IO).
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