TIGGER ENTERTAINMENT GmbH (FN 630658p)
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- Status
- Aktiv
- Firmenbuchnummer
- 630658p
- Firmenwortlaut
- TIGGER ENTERTAINMENT GmbH
- Eintragungsdatum
- 21.06.2024
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Stammkapital
- EUR 10.000
- Stichtag Jahresabschluss
- 31.12.
- Geschäftszweige
- Produktion und Durchführung von Veranstaltungen aller Art Gastgewerbe
- Sitz
- Wien
- Personen
Aktuell, seit 21.06.2024
- Netzwerk
Aktuell, seit 21.06.2024
Eigentümer:innen© wirtschaft.atTIGGER ENTERTAINMENT GmbH© wirtschaft.at- Rechtstatsachen
- Insolvenzverfahren
Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Bekannt gemacht am 30.03.2025 Beschluss vom 30.03.2025 Eigenverwaltung Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Eröffnung Beginn der Wirkungen der Eröffnung: 01.04.2025 Anmeldungsfrist: 06.05.2025 Firmenbuchnummer FN 630658p Hauptverfahren Es handelt sich um ein Hauptverfahren iSd EuInsVO. Masseverwalter SENONER Erwin Dr. Mariahilferstraße 88a 1070 Wien Tel.: 890 01 31, Fax: 890 01 31 - 11 E-Mail: e.senoner@csw-legal.at Masseverwalterstellvertreter WEBER-WILFERT Romana Dr. Mariahilfer Straße 88a 1070 Wien Tel.: 01 / 890 01 31, Fax: 01 / 890 01 31-11 E-Mail: wien@csw-legal.at Schuldner TIGGER ENTERTAINMENT GmbH Tigergasse 3/20 1080 Wien FN 630658p Tagsatzung Datum: 20.05.2025 um: 10.15 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung 1. Gläubigerversammlung Tagsatzung Datum: 24.06.2025 um: 10.00 Uhr Ort: Zi. 1711, 17. Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: 20 % binnen 2 Jahren Schlussrechnungstagsatzung Text "Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb dieser Frist anzumelden. Aussonderungsberechtigte und Absonderungsberechtigte an einer Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf sonstige wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion werden aufgefordert, ihre Aussonderungs oder Absonderungsrechte innerhalb dieser Frist geltend zu machen. Gläubiger, die ihre Forderungen nach der Anmeldungsfrist anmelden, müssen zusätzlich EUR 50+Ust zahlen (es sei denn, eine frühere Anmeldung war dem betreffenden Gläubiger nicht möglich). Sie können früher geprüfte Forderungen nicht bestreiten und bleiben mit ihren Forderungen bei früheren Verteilungen unberücksichtigt (Belehrung § 74 Abs 2 Z10 IO). Zur ersten Gläubigerversammlung haben Gläubiger, wenn sie ihre Forderung noch nicht angemeldet haben, Belege für die Glaubhaftmachung ihrer Forderungen mitzubringen (§ 74 Abs 2 Z 7 IO)." "Das Insolvenzverfahren ist mit Beginn des Tages, der auf den Tag der Bekanntmachung in der Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.at) folgt, wirksam eröffnet." "Rechtsmittelbelehrung Eröffnungsbeschluss EuInsVO Gegen den Eröffnungsbeschluss können Sie Rekurs an das Oberlandesgericht Wien erheben, müssen ihn aber beim Handelsgericht Wien einbringen. Die Frist zur Einbringung des Rekurses beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag zu laufen, unabhängig davon ob und wann die individuelle Zustellung des Beschlusses erfolgt." Text Verfahrensparteien können digitale Akteneinsicht beantragen. Insolvenzverwalter, ausgewiesener Schuldnervertreter, Gläubigerschutzverbände werden ohne Antrag freigeschaltet. Zustellung Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden.
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